Mitnahmeregelungen

Mehr Menschen mit nur einem Ticket

Die meisten unserer MonatsTickets und Abos bieten einen praktischen Zusatznutzen: Montags bis freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr können Sie jeweils einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder von sechs bis 15 Jahren mitnehmen.

Die komfortable Mitnahmeregelung gilt für folgende Tickets: MonatsTicket, Abo, 9 Uhr MonatsTicket, 9 Uhr Abo, JobTicket

Nimbu, das Maskottchen der Busschule NimmBus sitzt auf Koffern in einem Bus.

Kinder bis unter 6 Jahren fahren kostenlos mit dem Bus.
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gibt es ermäßigte Kindertickets.
Kindergruppen mit Kindern bis 5 Jahre können kostenlos mitfahren.
Das gilt nicht für Kindergartengruppen. Diese sollten sich vor der Fahrt bei der VKU anmelden. 
Inhaber folgender Zeittickets - WochenTicket, MonatsTicket, 9 Uhr MonatsTicket und FirmenAbo – können im Geltungsbereich des Tickets montags bis freitags ab 19:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder mitnehmen. Personen können dabei auch durch Fahrräder ersetzt werden. Dies gilt auch für das 9 Uhr TagesTicket (ein Erwachsener und bis zu drei Kinder) und das GruppenTicket (bis fünf Personen).

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass gewerbliche und private Foto- und Filmaufnahmen in unseren Bussen nicht ohne Einverständnis der zu erkennenden Fahrgäste und unseres Personals vorgenommen werden dürfen. Ohne Einverständnis zu Fotografieren oder zu Filmen verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte.

Informationen zu Genehmigungen für Foto- oder Filmarbeiten erhalten Sie hier: presse@vku-online.de.

Bei der Mitnahme von Kinderwagen sind Sie selbst für das sichere Abstellen im Bus verantwortlich. Die dafür vorgesehenen Stellplätze sind in der Regel im Mehrzweckbereich der hinteren bzw. mittleren Tür zu finden und durch ein Piktogramm gekennzeichnet. Dort gibt es meist auch Klappsitze, die es Ihnen ermöglichen, bei ihrem Kind zu bleiben. Sollte es einmal zu Platzproblemen kommen, weil gleichzeitig Fahrräder dort abgestellt werden sollen, dann haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang. Falls die Fahrräder dort allerdings schon stehen und dafür Tickets gekauft wurden, ist es nicht mehr möglich, diese von der Weiterfahrt auszuschließen. Wenn es in solchen Ausnahmefällen wirklich keine weiteren Abstellmöglichkeiten für Ihren Kinderwagen mehr gibt, bestellt Ihnen der Busfahrer ein Taxi, und die VKU übernimmt die Rechnung.

Fahrräder werden im Linienbus dann mitgenommen, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang.

Kaufen Sie bitte vor dem Einsteigen vorne beim Fahrer ein Ticket für sich und das Fahrrad. Danach können Sie mit dem Fahrrad an der hinteren bzw. mittleren Tür einsteigen und das Fahrrad im Mehrzweckbereich abstellen. Sie sind dazu verpflichtet, es so abzustellen, dass es zu keinen Beschädigungen oder Gefährdungen anderer Fahrgäste kommt. In einigen Bussen sind dafür Gurte vorhanden. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, das Fahrrad festzuhalten. Manchmal geht das auch im Sitzen von einem der Klappsitze im Mehrzweckbereich aus.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fahrrad-Konstruktionen wie Tandems oder Liegeräder, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, von der Beförderung ausgeschlossen sind.

Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet wird. Auch andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme nicht belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände in einem voll besetzten Bus keinen eigenen Sitzplatz blockieren, so dass andere Fahrgäste stehen müssen. Der Fahrgast haftet für einen Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.

Fahrgäste können Tiere kostenlos mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

Hunde dürfen nicht auf die Sitzplätze. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die in einem voll besetzten Bus ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

Rollator

Natürlich können Sie auch mit Rollator in unseren Bussen mitfahren. Es ist ganz einfach.

Bitte nutzen Sie beim Einstieg mit Ihrem Rollator die breiten Türen in der Mitte des Busses. Dort befindet sich der Abstellplatz für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Steht Ihr Rollator im Gang zwischen den Sitzen, kann er dort andere Fahrgäste beim Durchgehen behindern. An der mittleren Tür können Sie nahezu stufenlos einsteigen. Heben Sie die Vorderräder Ihres Rollators leicht an und schieben ihn gerade in den Bus. Wenn der Bordstein zu niedrig ist, kann unser Fahrpersonal den Bus zusätzlich absenken.

Im Bus angekommen, suchen Sie bitte umgehend einen Sitzplatz.
Bitte sichern Sie den Rollator mit der Feststellbremse. Falls keine Sitze frei sind, bitten Sie andere Fahrgäste, Ihnen einen Platz anzubieten.
Verwenden Sie bitte nie Ihren Rollator als Sitzgelegenheit. Wenn unser Fahrer stark bremsen muss, ist der Rollator nicht ausreichend standsicher.

Lösen Sie die Bremse Ihres Rollators bitte erst, wenn der Bus vollständig zum Stehen gekommen ist.

Das Aussteigen gelingt am besten rückwärts. Sie können dabei die Handbremsen am Rollator benutzen und sich auch an den Griffen der Tür zusätzlich Halt verschaffen. So verringert sich die Gefahr, dass die Räder im Spalt zwischen Bus und Bordstein verkanten.

Rollstuhl und E-Scooter

Alle Busse der VKU sind mittlerweile an der hinteren bzw. mittleren Tür mit einer Klapprampe ausgestattet, über die das Hineinfahren in den Bus vereinfacht wird. Bitte sagen Sie der Fahrerin oder dem Fahrer Bescheid. Sie helfen Ihnen gerne.

Bitte stellen Sie Ihren Rollstuhl im Bus immer entgegen der Fahrtrichtung ab und betätigen Sie die Feststellbremse. So sind Sie sicher unterwegs.

Sollte es einmal Platzprobleme geben, weil gleichzeitig auch Fahrräder in den Bus sollen, dann haben Kinderwagen und Sie als Rollstuhlfahrer Vorrang.

Falls die Fahrräder dort allerdings schon stehen und dafür Tickets gekauft wurden, ist es nicht mehr möglich, diese von der Weiterfahrt auszuschließen. Sollte die Mitfahrmöglichkeit aus Platzgründen also einmal wirklich nicht möglich sein, bestellen wir Ihnen ein behindertengerechtes Taxi und übernehmen als VKU die Rechnung.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur Elektrorollstühle und E-Scooter bis zu einer Gesamtmasse von 300 kg inklusive Person und Gepäck befördert werden dürfen.

E-Scooter müssen für Busse zugelassen sein. Wenn ein Scooter dafür freigegeben ist, dann ist daran das unten stehende Symbol angebracht. 

Wenn ein Bus E-Scooter befördern darf, dann befindet sich das unten stehende Symbol am hinteren Einstieg.

E-Scooter, die dieses Zeichen vom Hersteller haben, dürfen im Bus mitfahren.
Busse, die E-Scooter befördern dürfen, erkennen Sie an diesem Zeichen.

Mehr Infos zum E-Scooter finden Sie in unserem Flyer zum Download